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MwSt. und MwSt.-Rechnung im Oman

Aktualisiert: 12. Feb.

MwSt.-Gesetz im Oman


Oman ist nach den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Königreich Saudi-Arabien und Bahrain der vierte Mitgliedstaat des Golf-Kooperationsrate (GKR), der die Mehrwertsteuer mit einem Mehrwertsteuersatz von 5% ab April 2021 einführt. Das Mehrwertsteuergesetz tritt im Oman in Kraft ab April 2021 nach dem Königlichen Dekret 121/2020. Mit dem Mehrwertsteuergesetz erhalten Unternehmen die Verantwortung gegenüber dem Staat. Aus diesem Grund müssen sich Unternehmen im Online-Portal der Oman Steuerbehörde (OSB) registrieren.


MwSt.-Erklärung


Mehrwertsteuererklärungen müssen elektronisch bei OSB eingereicht werden. Die Mehrwertsteuerperiode wird voraussichtlich mindestens einen Monat betragen. Mehrwertsteuerzahlungen und -erklärungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen ab dem Ende des Steuerzeitraums. Transaktionen mit GKR-Ländern, für die keine Mehrwertsteuer erhoben wird, werden genauso behandelt wie Transaktionen mit anderen Ländern als dem GKR. Das Unternehmen muss die Richtlinien von der Registrierung bis zur Rechnungsstellung und Einreichung von Rücksendungen befolgen. Andernfalls werden hohe Geldstrafen verhängt.


Funktionswährung in MwSt.


MwSt.-Ausgabe in Omani Rial oder einer anderen Währung. Wenn die Mehrwertsteuer in Fremdwährung berechnet wird, berechnet sich der Steuerwert in Oman Rial über dem durchschnittlichen Kauf- und Verkaufspreis der von der Zentralbank von Oman am Steuerfälligkeitstag ausgegebenen Währung.


Der Steuerpflichtige muss regelmäßig Buchhaltungsunterlagen und Bücher führen, in denen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Import oder Export von Waren und Dienstleistungen rechtzeitig erfasst werden.


Natürliche und juristische Personen, die sich im Oman für die Mehrwertsteuer registrieren müssen


Bei der Umsetzung des Mehrwertsteuergesetzes müssen sich Steuerpflichtige bei OSB nachfolgenden Lieferwerten registrieren lassen:

  • Registrierung zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 15. März 2021, wenn der Wert der jährlichen Lieferung 1.000.000 omanische Rials (2,21M EUR) übersteigt oder voraussichtlich übersteigt

  • Registrierung zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Mai 2021, wenn der Wert der jährlichen Lieferung zwischen 500.000 und 1.000.000 Omani Rials liegt

  • Wenn der jährliche Lieferwert zwischen 250.000 und 499.999 Omani Rials liegt, muss er zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. August 2021 registriert werden.

  • Wenn der jährliche Lieferwert zwischen 38.500 und 249.999 Omani Rials liegt, muss er zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 28. Februar 2022 registriert werden.


Das Oman-MwSt.-Gesetz verpflichtet juristische Personen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, die MwSt. bei OSB zu registrieren:

  • Wenn sich sein Wohnsitz innerhalb der Grenzen des Sultanats Oman registriert

  • Führt eine gewerbliche, industrielle oder berufliche Tätigkeit innerhalb der Grenzen des Sultanats aus

  • Alle Unternehmen in den letzten 11 Monaten und im laufenden Monat mit einem Lieferwert, der 38.500 OMR (85,2K EUR) übersteigt oder vorwegnimmt

  • Natürliche und juristische Personen, die nicht innerhalb der Grenzen des Sultanats Oman ansässig sind, müssen sich unabhängig vom Wert der Lieferung registrieren lassen, wenn sie zur Zahlung von Steuern für ihre Aktivitäten verpflichtet sind.


Wer kann sich freiwillig für die Mehrwertsteuer im Oman anmelden?


Unternehmen, die keine obligatorische Registrierung unter Mehrwertsteuer benötigen, bieten die Möglichkeit, freiwillig eine Mehrwertsteuerregistrierung zu beantragen. Wenn die jährlichen Lieferungen oder steuerpflichtigen Kosten nicht unter dem Schwellenwert für die freiwillige Registrierung liegen, kann sich das Unternehmen freiwillig anmelden. Die freiwillige Einschreibungsschwelle beträgt 19.250 OMR (47,5 K EUR), was 50% der obligatorischen Einschreibungsschwelle entspricht.


Was ist eine MwSt.-Rechnung?


Bezieht sich auf ein schriftliches oder elektronisches Dokument, das der Steuerpflichtige ausstellen muss. Es muss die Beschaffungsdetails und alle anderen Details enthalten, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Unternehmen, die unter der Mehrwertsteuer registriert sind, müssen auch eine Steuerrechnung für die Lieferung steuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen bestellen.


Wann sollten Sie eine MwSt.-Rechnung einreichen?


Nach dem Oman-Mehrwertsteuergesetz muss ein eingetragenes Unternehmen eine Steuerrechnung ausstellen, wenn steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen beschafft werden. Der Steuerpflichtige muss eine Steuerrechnung ausstellen, wenn:

  • Bietet oder wird angenommen, dass Waren oder Dienstleistungen bereitgestellt werden

  • Ganz oder teilweise vor dem Liefertermin berechnet

  • Steuerrechnungen können von Dritten im Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt werden, sofern die Zustimmung des Instituts vorliegt.


Bestandteile der MwSt.-Rechnung


Für alle steuerpflichtigen Posten muss eine detaillierte Steuerrechnung ausgestellt werden, aus der unter anderem die Höhe der fälligen teuer und der Nettowert für jede Position hervorgehen.


Anforderungen an die Steuerrechnung:

  • Steuerrechnungsreferenz

  • Name, Adresse und MwSt-Identifikationsnummer des Lieferanten

  • Name und Adresse des Kunden

  • Sequenzielle Rechnungsnummer

  • Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde

  • Datum der Lieferung

  • Beschreibung und Menge der Waren oder Dienstleistungen

  • Steuerbetrag und Stückpreis

  • Steuersatz

  • MwSt.-Betrag berechnet

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