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Was ist eine RTIR-E-Rechnung?

Die vom ungarischen Ministerium für Volkswirtschaft am 17. Januar 2018 genehmigte Echtzeit-Rechnungsberichterstattung (RTIR) wurde am 1. Juli 2018 verfügbar. Rechnungen von Steuerzahlern mit einem Umsatzsteuerbetrag von mindestens 100.000 HUF(ca. EUR 300) fallen in den Anwendungsbereich des Antrags.

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Seit 2018 müssen Unternehmen, die ihre B2B-Rechnungen über das ungarische RTIR-System (Echtzeit-Rechnungsberichterstattung) erstellt haben, ihre B2C-Rechnungen ab 2021 auf dem RTIR-Portal speichern.

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Rechnungen mit einem Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF und mehr müssen innerhalb von 24 Stunden elektronisch beim HU-TA-System (Ungarische Steuerbehörde) eingereicht werden, das von der ungarische Steuer- und Zollbehörde beantragt wird.

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Die ungarische Steuer- und Zollbehörde (NTCA) hat umfassende Vorschriften für B2C-Rechnungen erlassen. Kunden können ihre gesendeten Verkaufsrechnungen auch vom Online-Rechnungssystem herunterladen.

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Wenn die Anforderungen der Vorschrift nicht erfüllt werden, kann Bußgeld bis zu 500.000 HUF pro Rechnung verhängt werden.

MELASOFT E-RECHNUNG SAP INTEGRATION

 

Mit der Integration von Melasoft SAP / ERP werden Rechnungen mithilfe des Webservices mit der XML-Struktur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an das HU TA-System übertragen. Das HU TA-System macht Benachrichtigungen im XML-Format für jede gesendete Rechnung.

 

MELASOFT RTIR E-RECHNUNG-LÖSUNG

 

Mit der Melasoft SAP E-Rechnung-Lösung können Sie Rechnungsdokumente erstellen, die mit den Infrastrukturanforderungen des RTIR-Systems und den ungarischen Vorschriften kompatibel sind.

Sie können Ihre B2B- und B2C-Rechnungsprozesse vollständig in SAP verwalten, automatisch Rechnungsbelege erstellen, den Prozess der rechtlichen Unterschrift abschließen und Archivierungsprozesse automatisch durchführen.

Als Melasoft bei der Anwendung von RTIR E-Rechnung;

  • Vorbereitung und Analyse zur Überprüfung Buchhaltungsprozesse und zur Integration in das E-Rechnung-System

  • Identifizieren von Bereichen, die geändert werden müssen: SAP-Systeme, obligatorische Dateneingabe (Qualität und Vollständigkeit), Sicherstellung von Richtlinien und Verfahren für die Verantwortlichen

  • Interne Kontrollen

  • Integration von SAP-Systemen in das E-Rechnung-System

  • Benutzerschulung

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